#FFGUundDU #einfachmachen
Ich ermächtige den Verein Freiwillige Feuerwehr Groß-Umstadt/Mitte e.V. Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom o.g. Zahlungsempfänger auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Ich habe auf eine ausreichende Kontodeckung zum Beitragseinzug (erfolgt jährlich am 15. April oder am darauffolgenden Geschäftstag) zu achten. Eventuell dem Verein entstandene Stornogebühren sind von mir zu erstatten.
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